Unsere Besucherordnung

Mit dem Lösen der Eintrittskarte und dem Betreten des Tierparks erkennen Sie die folgenden Bestimmungen an:

  1. Das Füttern der Tiere ist prinzipiell untersagt. Unsere Tiere erhalten ausreichend und artgerechtes Futter. Bei einigen Tieren ist die Fütterung mit vom Tierpark bereitgestellten Futter aus Futterautomaten zugelassen. Das Mitbringen von Futter ist nicht erlaubt.

  2. Verlassen Sie die Besucherwege nicht und beachten Sie Abgrenzungen und Personalbereiche. Ausgenommen sind die offenen Spielbereiche im Park. Das Übersteigen von Absperrungen ist gefährlich für Tier und Mensch und daher strengstens untersagt.

  3. Stören Sie die Tiere nicht mit lauten Geräuschen, hektischen Bewegungen, Lampen etc. Auch Tiere brauchen Ruhepausen und Rückzugsmöglichkeiten! Respektieren Sie diese.

  4. Es ist untersagt, Gegenstände in die Gehege oder Teiche zu werfen! Tiere können an spielerisch verschluckten Gegenständen oder Geldmünzen qualvoll verenden.

  5. Hunde sind willkommen, müssen aber stets an der kurzen Leine geführt werden. Bitte betreten Sie das Kloster und die Spielbereiche nicht mit Ihrem Hund.

  6. Das Fahren mit Fahrrädern, Rollern, Laufrädern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Scootern und Ähnlichem ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt. Bitte stellen Sie diese während Ihres Besuchs am Eingang des Tierparks ab.

  7. Das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben oder Ballons ist verboten.

  8. Mit allen im Tierpark installierten Spielen und Spielgeräten ist pfleglich umzugehen. Schäden sind dem Tierparkpersonal sofort mitzuteilen.

  9. Auf dem Spielplatz dürfen zur eigenen Sicherheit weder Helme noch Kleidungsstücke mit langen Kordeln am Hals getragen werden.

  10. Beachten Sie die gängigen Hygieneregeln: Händewaschen nach Tierkontakt und ggf. Tragen einer Schutzmaske (siehe entsprechende Hinweisschilder). Aus Rücksicht auf alle anderen Besucher verlassen Sie die Sanitäranlagen bitte in dem Zustand, in dem Sie diese vorgefunden haben.

  11. Bitte entsorgen Sie Müll ausschließlich in den bereitstehenden Abfalleimern und helfen Sie mit, den Tierpark sauber zu halten.

  12. Kinder unter 10 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener im Tierpark aufhalten. Zur Beaufsichtigung gehört es, Kinder nicht unbeobachtet zu lassen und in ihrer Nähe zu bleiben, sodass ein sofortiges Eingreifen in jegliche Gefahrensituation möglich ist. Eltern haften für ihre Kinder!

  13. Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erlaubt (ohne Blitzlicht). Bitte nehmen Sie bei Ihren Aufnahmen auf die übrigen Besucher Rücksicht. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine vorherige Genehmigung der Tierparkleitung einzuholen.

  14. Anweisungen des Personals des Tierparks ist unbedingt Folge zu leisten! Zuwiderhandlungen können einen Verweis vom Gelände nach sich ziehen. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der vorstehenden Bestimmungen haftet der Besucher für jeden Schaden, der dem Tierpark Riesa, einem Dritten oder ihm selbst dadurch entsteht!

 

Hunde an der Leine geführt sind erlaubt.