Wildtier-Auffangstation

In enger Abstimmung mit dem Kreisumweltamt (Landratsamt Meißen) betreiben wir seit vielen Jahren eine Wildtier-Auffangstation, in der verletzte oder verwaiste Tiere gesundgepflegt und wieder in Freiheit entlassen werden.

Da unsere räumlichen sowie personellen Kapazitäten begrenzt sind, ist es uns nicht möglich, alle hilfsbedürftigen Wildtiere zu betreuen. Der Schwerpunkt bei den aufgenommenen Tieren liegt bei den Vögeln – darunter zum Großteil Weißstörche, Eulen, und Taggreifvögel (Falken, Bussarde, Milane). Außerdem unterliegen viele Wildtiere wie z.B. Rehe, Füchse oder Waschbären den speziellen Regelungen des Jagdrechts und fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Auffangstation.

Aufgenommene Tiere, die ganz offensichtlich nicht rehabilitiert werden können, werden von unserer betreuenden Tierärztin euthanasiert oder verbleiben in Einzelfällen dauerhaft bei uns oder einer anderen zoologischen Einrichtung. Nach der Aufnahme im Tierpark werden verletzte Wildtiere vom Tierarzt untersucht und tiermedizinisch versorgt. Jungvögel werden von Hand aufgezogen, sofern sie nicht verletzt sind.

Ziel einer jeden Aufnahme in unserer Pflegestation ist die fachgerechte Betreuung des Pfleglings mit der anschließenden Wiederauswilderung in der Nähe des Fundortes.

was tun, wenn Sie ein vermeintlich hilfsbedürftiges Wildtier finden?

Dazu haben wir Ihnen einen kleinen Leitfaden zusammengestellt:

1. Telefonisch um Einschätzung der Situation bitten:

Tierpark Riesa (Mo, Mi, Fr von 10:00-12:00 Uhr & 14:30-16:30 Uhr): 03525 / 732089
Landratsamt Meißen: 03521 / 7250
Wildvogelauffangstation Umweltzentrum Dresden: 0151 / 42077174
Wildvogelhilfe Leipzig (nur Mo, Di, Do, Fr von 16 bis 18 Uhr): 0341 / 92762027
Igelhilfe Radebeul: 0151 / 20166638; Igelnotruf: 01577 / 4703272

2. WICHTIG: Situation genau beobachten, BEVOR man handelt:

Befindet sich das Tier wirklich in Not (z.B. offensichtlich (!) verletzt; Jungvogel ist unbefiedert aus dem Nest gefallen), oder handelt es sich doch um ein normales Verhalten (Abwehrverhalten aufgrund der Störung; Jungvogel übt das Fliegen, d.h. er flüchtet nicht und sitzt häufig am Boden)? Die telefonische Beratung kann solche Situationen häufig aufklären und einem falschen Handeln vorbeugen!

3. Erst informieren, dann handeln:

Die Eltern von Jungtieren halten sich nicht ständig bei ihren Jungen auf, befinden sich aber meist in der unmittelbaren Umgebung. Nähert sich ein Mensch, wagen sie sich nicht zu ihrem Nachwuchs. Daher sollte man sich schnellstmöglich vom Fundort entfernen.

Nur, wenn Sie absolut sicher sind, dass es sich um einen Notfall handelt, ist dies ein Fall für eine Wildtier-Auffangstation! Im Zweifelsfall belassen Sie das Tier bitte an Ort und Stelle und schauen ggf. einige Zeit später nochmal nach.

Das menschliche Eingreifen erscheint in solchen Situationen aus ethischer Sicht nachvollziehbar, bedeutet für das Wildtier aber sehr häufig eine Verschlechterung seiner Überlebenschancen! Bitte machen Sie sich auch bewusst, dass Sie mit Ihrem Verhalten in den natürlichen Kreislauf von Leben und Tod eingreifen!

4. Schutzmaßnahmen ergreifen

Seien Sie sich stets bewusst, dass Wildtiere Krankheiten übertragen können! Fassen Sie hilfsbedürftige Wildtiere nur mit Handschuhen oder einem Handtuch an und transportieren Sie diese in passenden Behältnissen. Bei Vögeln oder Kleintieren reicht in der Regel ein einfacher Karton, der mit Luftlöchern versehen ist.

Was erlaubt das Gesetz?

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich erlaubt „… vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften …, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich selbstständig erhalten können.“ Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten (z. B. Eulen und Singvögel), ist die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz zuständigen Behörde zu melden. (§ 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz). Im Falle einer Abgabe von streng geschützten Arten in unserer Pflegestation übernehmen wir die Meldung an die Naturschutzbehörde.

Viele Wildtiere gehören nach § 2 Bundesjagdgesetz oder § 3 Sächsischen Jagdverordnung zum jagdbaren Wild. Für diese Tiere gelten die speziellen Regelungen des Jagdrechts. Bekannte Beispiele sind: Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Wildkaninchen, Feldhasen, Marder, Dachse, Waschbären sowie Taggreifvögel. Entdecken Sie verletzte, verwaiste oder tote Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, melden Sie dies dem zuständigen Jäger, dem Landratsamt oder der örtlichen Polizei.

Fuchs- und Waschbärwelpen – Hände weg!

Fuchs- und Waschbärwelpen können Ihnen an vielen Orten begegnen: Wald, Gärten, Parks, Feld, Wiesen. Hilfe ist nur notwendig, wenn sich das Tier allein und abgemagert mehrere Tage an einem Ort aufhält. Benachrichtigen Sie den zuständigen Jäger oder das Landratsamt bzw. die Polizei. Bitte nicht füttern oder anfassen!

Wildschwein – Nicht nähern!

Sie entdecken im Wald, in der Wiese oder im Garten ein am Boden liegendes kleines Wildschwein (Frischling) – vielleicht ist es verletzt. Verlassen Sie sofort den Ort! Benachrichtigen Sie den zuständigen Jäger oder das Landratsamt.

Rehkitz – Im Zweifel Finger weg!

Sie entdecken im Wald, in der Wiese oder im Feld ein am Boden liegendes Kitz. Verlassen Sie sofort den Ort! Die Ricke wird zu ihrem Kitz zurückkommen, sobald Sie weg sind. Fieptöne des Jungtiers sind kein Anzeichen für eine aktuelle Qual des Tieres, sondern der Hilferuf an das Muttertier, weil sich das Kitz durch die Anwesenheit von Menschen bedroht fühlt.

Igel

Vermeintlich hilfsbedürftige Igel begegnen Ihnen meist tagsüber in Gärten, Parks oder Friedhöfen. Belassen Sie die schnell selbstständig werdenden Igel in ihrer Umgebung. Wiegt der Igel weniger als 500g sollten Sie ihn – im eigenen Grundstück mit gekochtem Geflügelfleisch oder Katzenfutter und Wasser (keine Milch!) versorgen. Mit einfachen Maßnahmen können Sie Ihren Garten außerdem igelfreundlich gestalten.

Hier gibt es weitere Infos zum Igel: Pro Igel | Verein für integrierten Naturschutz# Deutschland e. V. (pro-igel.de)
Igelhilfe Radebeul: zur Webseite

Feldhasen

Sollten Sie ein Jungtier allein in einer kleinen Mulde auf einer Wiese oder am Feldrand sitzen sehen, so ist dies zunächst kein Grund zur Beunruhigung. Junge Feldhasen werden pro Tag nur etwa zwei Mal von ihrer Mutter gesäugt. Die Häsin entfernt sich danach wieder von ihrem Nachwuchs. Sollte das Jungtier nicht augenscheinlich verletzt, stark durchnässt oder ansonsten auffällig aussehen, sollten Sie sich schnellstens wieder entfernen. Bitte nicht anfassen! Junge Feldhasen, die von Hauskatzen oder Hunden aufgespürt und weggeschleppt wurden, sind in der Regel so schwer verletzt, dass sie nicht überleben.

Eichhörnchen

Eichhörnchen können aus ihren Nestern (Kobel) fallen. Werden sie nach einer halben Stunde nicht von ihrer Mutter eingesammelt, legen Sie die Jungtiere mit Handschuhen in einen Pappkarton und wärmen diese mit Decke oder Handtuch. Bringen Sie die Tiere zu einer sachkundigen Stelle.

Bitte nicht füttern!

Vögel

Grundsätzlich gilt: Helfen Sie nur, wenn es wirklich notwendig ist! Um dies beurteilen zu können, brauchen Sie Zeit zur Beobachtung. Handelt es sich bei dem Jungvogel um einen hilfsbedürftigen Nestling oder einen schon fast selbstständigen Ästling? Bei Erreichbarkeit können Sie Nestlinge wieder ins Nest und Ästlinge vom Weg abseits, z.B. in eine Hecke setzen. Die Eltern halten sich in der Nähe auf und füttern ihren Nachwuchs auch außerhalb des Nestes. Bitte nicht füttern oder Wasser einflößen!  Vögel brauchen spezielle fachliche Pflege! 

Hier finden Sie weitere Informationen: 

Sie haben einen Mauersegler gefunden?

Verhalten bei Verkehrsunfällen mit Wild

Bei Wildunfällen mit Schalenwild (z. B. Rehe, Hirsche, Wildschweine) haben die Fahrzeugführer die Pflicht zur Anzeige bei der lokalen Polizeidienststelle (§ 2 Abs. 2 Sächs.JagdG).